Compact-Kongress, AfD und “Ein Prozent” möchten eigene Kandidaten bei den Betriebsratswahlen einschleusen
Die Vorbereitungen der Betriebsratswahlen sind in vollem Gange: Wahlvorstände sind bestellt und Kandidatenlisten werden gerade zusammengestellt, um den ArbeitnehmerInnen im Betrieb eine bestmögliche Vertretung zu sichern. Von März bis Mai 2018 wird dann gewählt werden.
Mit zweistelligen AfD-Wahlergebnissen im Rücken versuchen nun einschlägige extrem rechte Gruppierungen, hier Fuß zu fassen. Die mit den “Identitären” eng verknüpfte Bewegung “Ein Prozent” will gar eine “einzigartige Großkampagne” gestartet haben und “eigene Kandidaten und Vertrauensleute logistisch, finanziell und juristisch unterstützen”. Dabei gibt man sich – im bester AfD und Pegida – Manier – zugleich als Opfer einer angeblich linken Meinungsdiktatur etablierter Gewerkschaften und hetzt undifferenziert gegen “Betriebsrats-Fürsten mit satten Gehältern in den Chefetagen”. (Vgl. die extrem rechte Seite https://werdebetriebsrat.de/)
Ebenso beim Compact-Kongress am 25. November 2017: Dieser neurechte Thinktank um den Verleger Jürgen Elsässer gab sich unter Anderem das Thema, wie eine bessere Anbindung an die Arbeiterschaft erfolgen könne. Ausgerechnet AfD-Rechtsaußen Björn Höcke gab dabei den Arbeiterführer: “Die Linke” sei nur ein “erbärmlicher Wurmfortsatz des globalen Finanzkapitals” und daher wolle er sich nun der “kleinen Leute annehmen und die sozialen Errungenschaften von 150 Jahren Arbeiterbewegung gegen die zerstörerischen Kräfte des Raubtierkapitalismus verteidigen”.

Absurdes Ansinnen
Die Absurdität dieses Ansinnens wird nicht bereits dadurch deutlich, dass diese zu verteidigenden Errungenschaften keineswegs das Ergebnis rechter und völkischer Akteure, sondern eben genau dieser als “Wurmfortsatz” diskreditierten Gewerkschaften. Vor allem belegt das AfD-Grundsatzprogramm selbst in vielfältiger Weise die Arbeitnehmerfeindlichkeit der AfD.
Die beiden Funktionen dieser Initiativen sind eindeutig: Einerseits Stimmenfang durch Appell an diffuse Ängste und Unzufriedenheiten in den Betrieben und andererseits Schwächung der Arbeitnehmerschaft insgesamt durch Spaltung
Diesen rein populistischen Stimmenfang gilt es daher zu verhindern. Wir rufen Wahlvorstände, Listenführer der Betriebsratswahlen und amtierende Betriebsräte dazu auf, alles dafür zu tun, RassistInnen aus den Gremien zu halten. Das ist nicht nur politische Motwendigkeit, sondern auch Auftrag aus dem Betriebsverfassungsgesetz:
§75 BetrVG (1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt.